Wir richten uns dabei nach dem Katalog von gesetzlichen Anforderungen, wie von den Verbänden empfohlen, fügen jedoch die aktuellen gesetzlichen praktischen Anforderungen hinzu. Hier ein Auszug:
Außerdem stellen wir aktuell zwei Artikel zum Thema bereit:
Bevor in Köln überhaupt ein öffentliches Gebäude von der Kölner Behörde abgenommen werden kann, muss es den sogenannten Abnahmeprozess der Digitalfunk-Installation im Gebäude bestehen. Hierzu wird überprüft, ob eine vollständige Digitalfunkversorgung im Gebäude durch die installierten Digitalfunk-Einrichtungen stattfindet. Die Abnahmeprozesse und -regelungen werden in der Regel vom Bundesland Nordrhein-Westfalen bestimmt.
Außerdem haben die verantwortlichen Stellen des Gebäudes dafür Sorge zu tragen, dass die Digitanfunkanlagen regelmäßig und vorschriftsgemäß gewartet werden. Die Kölner Behörde prüft unter anderem, ob die Digitalfunkversorgung im gesamten Objekt ohne Störung stattfindet. Daher wird bei Drillisch Nachrichtentechnik sowohl die Installation, als auch die Wartung mit Prozessen durchgeführt, die dem Anspruch der Kölner Behörde und der des Landes Nordrhein-Westfalen entsprechen.
Als viertgrößte Stadt in Deutschland mit einer Bevölkerungsanzahl von 1,1 Millionen (Stand Mai 2025) sind die Bestimmungen in Köln besonderen Auflagen unterworfen.
Aufgrund unserer mehr als 30-jährigen Erfahrung im Bereich Digitalfunk in Köln und Umgebung sind wir mit den Abnahme-Prozessen der Stadt Köln bestens vertraut und kennen alle behördlichen Auflagen bezüglich Digitalfunk sowohl der Stadt Köln als auch des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen.
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