
Das Abhören des Polizeifunks in Deutschland ist zwar möglich, jedoch verboten. Denn BOS-Funk dient den Einsatzkräften.
von Jochen Weiden
Vor dem Aufbau einer BOS -Gebäudefunkanlage steht eine sorgfältige Planung bevor. Außerdem muss eine messtechnische Beurteilung des zu versorgenden Gebäudes vorgenommen werden.
Im Idealfall kann eine Messung unter realen Bedingungen erfolgen, also zum Beispiel mit bereits eingesetzten Fenstern, existierenden Innenwänden, fertigen Brandschutztüren.
In vielen Fällen ist dies aber nicht möglich, weil der Baufortschritt des Gebäudes dies nicht zulässt, weil das Gebäude bisher lediglich auf dem Papier existiert oder eine Komplettbegehung schlichtweg unmöglich ist. In diesen Fällen kann eine Messung oft, aber nicht in jedem Fall und nicht mit so hoher Genauigkeit, durch sorgfältiges Planstudium, vielen Erfahrungswerten und Sicherheitsreserven in der Planung ersetzt werden. Hand in Hand mit der Planung läuft das Genehmigungsverfahren mit den entsprechenden einzubindenden Behörden. Mit diesen wird die finale Planung vor Baubeginn vom BOS Anlagen Errichter endgültig abgestimmt.
Nach Abstimmung mit den anderen Gewerken in Form der Übergabe einer Montageplanung an den Bauherrn oder seinen Vertreter beginnt die Errichtung des Antennennetzwerkes. Dieses kann durchaus aus mehreren Kilometern Kabeln bestehen, von denen ein Großteil Antennenfunktionalität hat, das sogenannte Schlitzbandkabel oder Strahlerkabel.
Dieses wird mit speziellen Abstandhaltern an die Decke montiert und ist hoch empfindlich, sowohl bei der Verarbeitung, dem Setzen der Hochfrequenzsteckern als auch im Hinblick auf Störeinstrahlungen.
Das fertige Antennennetzwerk wird anschließend messtechnisch überprüft. Bereits bei der Planung wird darauf geachtet, dass lediglich eine Ausführung in Schleifenbauweise mit zweiseitiger Einspeisung den Richtlinien für BOS Gebäudefunkanlagen entspricht.
In einem nächsten, manchmal auch parallel verlaufenden Schritt liefert der BOS-Anlagen-Errichter das Herzstück der Gebäudefunkanlage, die eigentliche Objektfunkanlage, in der vorher mit den Behörden abgestimmten technischen Ausführung. Diese Anlagen sind in aller Regel nicht einfach serienmäßig aus dem Regel eines Herstellers, sondern individuell für die speziellen Bedürfnisse des zu versorgenden Gebäudes konfiguriert.
Die Anlage, oder bei größeren Objekten auch mehrere Anlagen, werden geliefert und in Betrieb genommen.
Unter dieser Inbetriebnahme versteht man den Anschluss an das Stromnetz und eine unterbrechungsfreie Stromversorgung, die der Anlagenerrichter der BOS-Gebäudefunkanlage speziell für diese Anlage mitliefert, den Anschluss an das bereits installierte Antennennetzwerk und die Errichtung von Störmeldemöglichkeiten, Einschaltstellen etc. gemäß den Gebäudefunkrichtlinien der in diesem Fall zuständigen regionalen Behörden.
In einer letzten Projektphase des Aufbaus einer BOS-Gebäudefunkanlage nimmt der BOS Anlagen Errichter, auch Errichterfirma oder Facherrichter genannt, Abschlussmessungen vor, mit denen die Wirksamkeit der errichteten Objektfunkanlage überprüft wird.
Im Rahmen dieser Messungen wird auch überprüft, in wieweit Störeinstrahlungen aus anderen technischen Anlagen des Gebäudes in das Antennennetzwerk einstrahlen und die Funktion und Wirksamkeit der Objektfunkanlage beeinflussen.
Sind alle Voraussetzungen für einen störungsfreien Betrieb gegeben, liegt der Wartungsvertrag des Kunden vor und die Dokumentationslage ist lückenlos, erfolgt meist eine Sachverständigenabnahme, immer aber eine Überprüfung der Betriebsbereitschaft und Wirksamkeit durch die zuständige Behörde.
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