Zum Anderen betrifft der Digitalfunk neue Gebäude. Bevor in Duisburg ein neues öffentliches Gebäude von der Duisburger Behörde abgenommen werden kann, muss es den sogenannten Abnahmeprozess der Digitalfunk-Installation im Gebäude bestehen. Hierzu wird überprüft, ob eine vollständige Digitalfunkversorgung im Gebäude durch die installierten Digitalfunk-Einrichtungen stattfindet. Die Abnahmeprozesse und -regelungen werden in der Regel durch das Bundesland Nordrhein-Westfalen bestimmt. Einzelheiten zu den Abnahmeprozessen und Anforderungen für den Digitalfunk in Duisburger Gebäuden sind unter anderem auf der Website duisburg.de und auf der Website objektfunk-deutschland.de zu finden.
Darin heißt es auch, dass die verantwortlichen Stellen des Gebäudes dafür Sorge zu tragen haben, dass die Digitalfunkanlagen regelmäßig und vorschriftsgemäß gewartet werden. Die Duisburger Behörde prüft unter anderem, ob die Digitalfunkversorgung im gesamten Objekt ohne Störung stattfindet.
Als fünftgrößte Stadt des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen mit einer Bevölkerungszahl von ca. 498.590 (Stand Mai 2025) sind die Bestimmungen in Duisburg besonderen Auflagen unterworfen. Zum Einen gilt es, bestehende Systeme zu modernisieren. Dazu gehört der sukzessive Ausbau des digitalen BOS-Funks, der deutschlandweit seit 2012 vorangetrieben wird. Wie es zum Beispiel auf der Website der Stadt Duisburg heißt, hat die Feuerwehr Duisburg im Jahre 2011 mit dem aktiven Umstieg in den Digitalfunk begonnen. Seit Juli 2018 funkt die Feuerwehr Duisburg im Digitalfunk. Dies bedeutet, dass die komplette Kommunikation zwischen den Fahrzeugen und der Leitstelle – sowohl im Rettungsdienst, als auch für die Bereiche Brandschutz und Hilfeleistung – im digitalen BOS-Funk erfolgt. Großer Vorteil dieser Technologie sei unter anderem die Abhörsicherheit, sodass unbefugte Dritte die Funkgespräche der Feuerwehr nicht mithören können
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