Jede Objektfunkanlage muss auf Grund behördlicher Vorschriften einmal pro Jahr einer sorgfältigen Prüfung unterzogen werden.
In dieser werden die folgende Parameter überprüft:
- Einschaltfähigkeit über die BMA und gesondert
- Notstromfunktionalität
- Funkversorgung im gesamten Objekt
- Einfacher Check der Störeinstrahlung
- Messparameter der Sende- und Empfangseinrichtungen
- Störmeldesystem
Bei der behördlichen Überprüfung der Objektfunkversorgung nach Errichtung der Anlage weisen wir der anfordernden Behörde einen die oben genannten Parameter erfüllenden Wartungsvertrag mit einer Laufzeit von 5 Jahren nach. Wir haben die Wartungsintervalle für unsere Kunden im Blick und melden uns rechtzeitig bei Ihnen zur Terminvereinbarung.