Die Anforderungen der Behörde der Stadt Wuppertal sind umfangreich. Im Grunde prüft die Wuppertaler Behörde, ob in einem Falle des Einsatzes der Rettungskräfte, wie Wuppertaler Polizei und Wuppertaler Feuerwehr, ein unterbrechungsfreies und einwandfreies Funknetz gewährleistet werden kann. Hierzu muss jedes öffentliche Gebäude in Wuppertal eine Gebäudefunkanlage zur Verfügung stellen, die den Funk innerhalb des Gebäudes sicherstellt. Dazu zählen zum Beispiel Versammlungs- und Sportstätten, Einkaufszentren und Tiefgaragen.
Informationen gibt es unter anderem auf der Website der Stadt Wuppertal unter wuppertal.de. Dort sind zum Beispiel die aktuellen Technischen Anschlussbedingungen für die Aufschaltung von nichtöffentlichen Brandmeldeanlagen an die konzessionierte Empfangsanlage in der Leitstelle der Feuerwehr Wuppertal abrufbar. Darin enthalten sind Informationen unter anderem zur Beschaffenheit der Feuerwehrgebäudefunkanlage, zur Abnahme und zur Wartung.
Damit bei Ihnen alles ohne Komplikationen abläuft, unterstützen wir Sie. Wir bei Drillisch Nachrichtentechnik sind Experten rund um Gebäudefunk in Wuppertal und Umgebung. Seit mehr als 30 Jahren rüsten wir Gebäude in der Stadt mit den passenden Gebäudefunkanlagen aus, welche die Wuppertaler Behörden genehmigen. Zudem warten wir regelmäßig die Anlagen in vielen öffentlichen Gebäuden in Wuppertal.
Als einer der ältesten Anbieter im Gebäudefunk übernehmen wir für Sie den gesamten Abnahmeprozess. Wir kümmern uns um die Kommunikation und erledigen für Sie den Aufwand mit der Stadt Wuppertal. Des Weiteren stehen wir Ihnen 24 Stunden am Tag und sieben Tage in der Woche auch nach der Installation und Abnahme zur Verfügung und warten Ihre Anlagen auf Wunsch regelmäßig nach Wuppertaler Vorschriften, sodass auch wiederkehrende Abnahmen der Stadt Wuppertal für Sie kein Thema mehr sind.
Unsere Montageteams sind deutschlandweit das Verlegen von Hohnleiterkabel spezialisiert.
Organisation und Begleitung aller erforderlichen Schritte durch Drillisch direkt vor Ort.
Objektfunkanlagen müssen einmal pro Jahr einer sorgfältigen Prüfung unterzogen werden.
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