Funkanlagen dürfen nur in den von der Bundesnetzagentur vorgegebenen Parametern ausstrahlen.
Dies betrifft die Frequenzen, Sendeleistung, Antennenhöhe, aber auch die Abstrahlrichtungen bei gerichteten Antennen. Daher ist es unerlässlich, ein fertiges Funksystem gründlich durchzumessen und alle Parameter zu dokumentieren.
Ferner ist beim Standortbau darauf zu achten, dass VDO-Vorschriften, Blitzschutzvorschriften etc. eingehalten werden. Wir empfehlen immer parallel zu unseren betriebsinternen Abnahmen die Abnahme durch einen Sachverständigen, die wir natürlich gemeinsam mit dem Kunden begleiten.