Digitalfunk Abnahme

Abnahmeprozess nach der Objektfunk-Installation

42 Jahre Erfahrung
Projekterfahrung
Objektfunk: Bundesweit tätig
24-Stunden-Notdienst
Funkanlagen dürfen nur in den von der Bundesnetzagentur vorgegebenen Parametern ausstrahlen.

Dies betrifft die Frequenzen, Sendeleistung, Antennenhöhe, aber auch die Abstrahlrichtungen bei gerichteten Antennen. Daher ist es unerlässlich, ein fertiges Funksystem gründlich durchzumessen und alle Parameter zu dokumentieren.

Ferner ist beim Standortbau darauf zu achten, dass VDO-Vorschriften, Blitzschutzvorschriften etc. eingehalten werden. Wir empfehlen immer parallel zu unseren betriebsinternen Abnahmen die Abnahme durch einen Sachverständigen, die wir natürlich gemeinsam mit dem Kunden begleiten.

Digitalfunk Abnahme Prüfung
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Häufig gestellte Fragen zu Digitalfunk-Abnahme & Freigabe von BOS-Gebäudefunkanlagen

Eine BOS-Objektfunkanlage ist die technische Lebensader für Einsatzkräfte wie Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste innerhalb Ihrer Immobilie. Da moderne Bauweisen mit Stahl und metallbedampften Fenstern Funksignale oft abschirmen, stellt dieses System sicher, dass die Retter im Ernstfall in jedem Winkel des Gebäudes kommunizieren können. Ohne eine funktionierende Anlage riskieren Sie nicht nur die Sicherheit, sondern auch die finale Nutzungsgenehmigung für Ihr Objekt.

Sollte es bei einem Einsatz zu Schäden kommen, weil die Funkversorgung mangelhaft war (z. B. durch versäumte Wartung), steht die Geschäftsführung unmittelbar in der Betreiberhaftung. Eine funktionierende Instandhaltung ist daher Ihre rechtliche Absicherung.

Bei der Wirk-Prinzip-Prüfung simuliert ein unabhängiger, zugelassener Sachverständiger den Ernstfall, um das reibungslose Zusammenspiel aller Sicherheitskomponenten zu testen. Prüfkriterien sind unter anderem:

  • Systemkopplung: Die fehlerfreie Übertragung von Alarm- und Störungsmeldungen an die Brandmeldeanlage sowie das BOS-Funkbedienfeld.
  • Autarkie der Notstromversorgung: Der messtechnische Nachweis, dass die Batterieanlagen (USV) das System bei Stromausfall über die geforderten 8 bis 24 Stunden zuverlässig weiterbetreiben.
  • Signalaufbereitung: Die einwandfreie Funktion der aktiven Verstärkersysteme (Repeater) im Zusammenspiel mit dem TETRA-Digitalfunknetz.

Das Funkmessprotokoll liefert den objektiven, gerichtsverwertbaren Nachweis über die tatsächliche Signalqualität und Pegelstärke im Gebäude. Sachverständige verlangen die Einhaltung behördlich vorgegebener Mindestpegel in allen einsatz- und brandschutzrelevanten Abschnitten – insbesondere in Treppenräumen, Fluchtwegen, Feuerwehraufzügen und unterirdischen Ebenen wie Tiefgaragen. Zeigt das Protokoll Schwankungen oder Versorgungslücken („tote Winkel“), wird das Abnahmezertifikat bis zur messtechnischen Nachbesserung verweigert.

Fehlende oder mangelhafte Unterlagen gehören zu den häufigsten Gründen für eine gescheiterte oder verzögerte Anlagenabnahme. Für eine rechtssichere Freigabe fordern Prüfingenieure und Brandschutzdienststellen eine lückenlose Bestandsdokumentation. Diese umfasst:

  • Detaillierte Revisions- und Kabelführungspläne (inklusive Nachweisen zum Funktionserhalt)
  • Blockschaltbilder und technische Datenblätter aller verbauten Komponenten
  • Konfigurations- und Systemdaten der Repeater-Hardware
  • Herstellernachweise und Prüfberichte der Notstromakkumulatoren

Die Abnahme erfordert eine Abstimmung zwischen der örtlichen Brandschutzdienststelle (technische Vorgaben/TAB), der BDBOS bzw. Bundesnetzagentur (Anzeige und Frequenzzuteilung) sowie dem unabhängigen Sachverständigen. Ein zertifizierter Fachbetrieb übernimmt diesen bürokratischen Prozess schlüsselfertig. Da viele Branddirektionen Abnahmen von nicht-zertifizierten Errichtern strikt ablehnen, schützt die Einbindung qualifizierter Spezialisten vor formellen Ablehnungen und monatelangen Wartezeiten.

Mit der offiziellen Übergabe und dem bestandenen Prüfbericht geht die volle rechtliche Betreiberverantwortung auf den Eigentümer bzw. Betreiber über. Dieser erhält das offizielle Betriebsbuch, in dem fortan alle Kontrollen, Wartungen und Störungsbehebungen verzeichnet werden müssen. Um die Gültigkeit der Nutzungsgenehmigung und den Versicherungsschutz dauerhaft aufrechtzuerhalten, ist der Betreiber ab diesem Zeitpunkt verpflichtet, wiederkehrende (meist jährliche) Wartungen sowie ein verlässliches 24/7-Störungsmanagement nachzuweisen.

Wartung von BOS-Gebäudefunkanlagen

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Unsere Digitalfunk-Leistungen

Digitalfunk-Messungen

Die Planungsgrundlage für jedes Digitalfunknetz ist einee fachmännischen Messung durch unsere Digitalfunk-Experten.

Digitalfunk-Beratung

Planungsphase des Gebäudes in der frühen Bauphase durch eine qualifizierte Beratung, um unnötige Kosten zu vermeiden.

Digitalfunk-Planung

Die Planung einer Digitalfunkanlage beginnt mit einem technischen Pflichtenheft als Teil der Planungsphase.

Digitalfunk-Errichtung

Unsere Montagetrupps errichten nach erfolgter Planung die kompletten Standorte.

Digitalfunk-Abnahme

Funkanlagen in den von der Bundesnetzagentur vorgegebenen Parametern.

Digitalfunk-Wartung

Jedes Digitalfunksystem unterliegt einem geregelten Wartungskonzept.

Digitalfunk-Notdienst

Unser Notdienst, der stets erreichbar ist und jederzeit technische Störungsbeseitigungen einleiten kann.

Gebäudefunk-Leistungen

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Objektfunk-Blog

In unserem Blog informieren wir regelmäßig über Aktuelles rund um Bauvorschriften und Gebäudeabnahme mit Digitalfunk.

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Objektfunkanlage: Justizvollzugsanstalt

Migration mehrerer JVA von analoger Objektfunktechnik zu TETRA, inklusive Vernetzung, Infrastruktur-Upgrade und komplexer Redundanzplanung.

Objektfunkanlage: Forensische Klinik

Hybride TETRA-Objektfunkanlage für forensische Klinik, inklusive manipulationsgeschützter Planung und komplexer Leitungsinstallation.

Objektfunk in
Fußballstadien

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Gebäudefunk im Logistikcenter: Lebensmittelhandel

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