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Digitalfunk Leipzig

Digitalfunk / BOS-Objektfunk Dienstleistung in Leipzig

Digitalfunk ist eine nichtöffentliche, sichere Art der Kommunikation, welche vor allem Einsatzkräfte wie Polizei und Feuerwehr – also Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) – verwenden. Daher wird in Deutschland unter Digitalfunk auch BOS-Funk verstanden.

Allerdings kann es wegen Stahlbetondecken, Fassadenverkleidungen und anderen baulichen Maßnahmen vor allem in geschlossenen Gebäuden zur Funkschwäche oder gar -unterbrechung kommen. Aus diesem Grund müssen in sämtlichen öffentlichen Gebäuden in Leipzig Funksysteme eingebaut und eingesetzt werden, damit im Notfall die Einsatzkräfte untereinander reibungslos kommunizieren können.

Auflagen der Leipziger Behörde für die Digitalfunk-Abnahme

Bevor in Leipzig überhaupt ein öffentliches Gebäude von der Leipziger Behörde abgenommen werden kann, muss es den sogenannten Abnahmeprozess der Digitalfunk-Installation im Gebäude bestehen. Hierzu wird überprüft, ob eine vollständige Digitalfunkversorgung im Gebäude durch die installierten Digitalfunk-Einrichtungen stattfindet. Die Abnahmeprozesse und -regelungen werden in der Regel vom Bundesland Sachsen bestimmt. Einzelheiten zu den Abnahmeprozessen für den Digitalfunk in Leipziger Gebäuden sind auch auf der Website Leipzig.de zu finden.

Außerdem haben die verantwortlichen Stellen des Gebäudes dafür Sorge zu tragen, dass die Digitanfunkanlagen regelmäßig und vorschriftsgemäß gewartet werden. Die Leipziger Behörde prüft unter anderem, ob die Digitalfunkversorgung im gesamten Objekt ohne Störung stattfindet. Daher wird bei Drillisch Nachrichtentechnik sowohl die Installation, als auch die Wartung mit Prozessen durchgeführt, die dem Anspruch der Leipziger Behörde und der des Landes Sachsen entsprechen.

Als zehntgrößte Stadt in Deutschland mit einer Bevölkerungsanzahl von über 580.000 (Stand Juni 2022) sind die Bestimmungen in Leipzig besonderen Auflagen unterworfen.

Aufgrund unserer mehr als 30-jährigen Erfahrung im Bereich Digitalfunk in Leipzig und Umgebung sind wir mit den Abnahme-Prozessen der Stadt Leipzig bestens vertraut und kennen alle behördlichen Auflagen bezüglich Digitalfunk sowohl der Stadt Leipzig als auch des Bundeslandes Sachsen.

Zuständige Leipziger Behörde: Branddirektion

Branddirektion Leipzig
Abteilung: Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz
SG: Grundsatzangelegenheiten
Gerichtsweg 9
04103 Leipzig

E-Mail: vbg.feuerwehr@leipzig.de
Telefon: 0341 123 – 9790
Fax:  0341 123 – 9873

Zuständige Leipziger Behörde: Präsidium der Bereitschaftspolizei

Präsidium der Bereitschaftspolizei
SACHSEN Referat 14
BOS-Stelle Digitalfunk Sachsen
Dübener Landstraße 4
04129 Leipzig

E-Mail: BOSSt-Poststelle@bos.sachsen.de
Telefon: 0341 5855 – 5555

BOS-Gebäudefunkanlage-Digitalfunk

Auszug aus dem Merkblatt der Stadt Leipzig für Digitale Gebäudefunkanlagen im BOS-Bereich

Aufgrund der Einbindung der Gebäudefunkanlagen in das digitale BOS-Funknetz im Bereich Leipzig sind die genauen technischen Details mit der für das Netz zuständigen Stelle (BOSStelle) zwingend abzustimmen. Diese unterbreitet im Einzelfall anwendbare technische Möglichkeiten zur Realisierung der Gebäudefunkanlage.

Hintergrund

Der Aufbau des digitalen Funknetzes im Bereich Leipzig ist weitest abgeschlossen, sodass eine Kommunikation der Einsatzkräfte über das neue Kommunikationsnetz stattfinden kann. Im Zuge dessen müssen sich zukünftig zu errichtende Gebäudefunkanlagen an diesem neuen digitalen Kommunikationsnetz orientieren.

Aufgrund des verstärkten Einsatzes von Funkwellen absorbierenden Baustoffen und veränderter Bauweisen wird der Funkverkehr der Einsatzkräfte stark eingeschränkt. Physikalisch bedingt wird die Ausbreitung von elektromagnetischen Wellen erheblich verringert. Zur Durchführung von Rettungs-, Brandbekämpfungsmaßnahmen und technischen Hilfeleistungen sowie der Sicherung der Einsatzkräfte sind technische Maßnahmen (Objektfunkanlage) zu ergreifen, die eine ausreichende Funkversorgung gewährleisten. Die Grundlage einer solchen Forderung an die Errichtung der Gebäudefunkanlage ergibt sich aus den §6, §7, §55 und §57 des Gesetzes zur Neuordnung des Brandschutzes, Rettungsdienstes und Katastrophenschutzes Freistaat Sachsen (SächsBRKG) (vom 24. Juni 2004, geändert durch Berichtigung vom 5. November 2004, Rechtsbereinigt mit Stand vom 1. August 2008) in Verbindung mit §14, §51 der Sächsischen Bauordnung (SächsBO) vom 28.05.2004.

In beiden Gesetzen werden die Voraussetzungen und die Möglichkeiten einer wirksamen Brandbekämpfung durch die Feuerwehr festgeschrieben. Diese ist nur gegeben, wenn bevorzugt in baulichen Anlagen und Räumen besonderer Art oder Nutzung, die entsprechenden technischen Möglichkeiten zur Kommunikation zwischen Einsatzkräften der Feuerwehr für den Einsatzfall vorhanden sind.

Begriffsbestimmungen

Gebäudefunkanlagen sind stationäre funktechnische Einrichtungen zur Einsatzunterstützung der Einsatzkräfte, die einen direkten Funkverkehr mit Handsprechfunkgeräten innerhalb des Objektes sowie von außen nach innen und umgekehrt ermöglichen.

Aktive Gebäudefunkanlagen arbeiten mit aufeinander abgestimmten aktiven Sende- und Empfangsgeräten und können mit entsprechendem Aufwand theoretisch jede Art von Gebäuden auch bei schwierigen Abschirmungsverhältnissen mit BOS-Funk versorgen.

Bei passiven Gebäudefunksystemen wird die mit einer abgestimmten Außenantenne empfangene Hochfrequenz direkt einer Spezialantenne im nicht versorgten Bereich innerhalb des Gebäudes über ein dämpfungsarmes Koaxialkabel zugeführt. Der Signalausbreitung sind hier durch Kabel- und Kopplerdämpfung Grenzen gesetzt.

Anforderungen

Allgemeine Anforderungen

Gebäudefunkanlagen sind so auszulegen, dass alle Gebäude bzw. Gebäudeteile ohne Beeinträchtigung funktechnisch versorgt sind. Eine Teilversorgung von nur einigen Gebäudeteilen ist nicht zulässig. Die Mischversorgung von Freifeldversorgung und Versorgung mittels Gebäudefunkanlage ist im Einvernehmen mit der BOS-Stelle zulässig. Die Funkversorgung ist in Bodennähe (ca. 1m Höhe) zu gewährleisten und muss die übliche Trageweise der Handsprechfunkgeräte am Körper (in einer Brusttasche) berücksichtigen.

Besondere Beachtung gilt allen Rettungswegen (Flure, Treppenräume, Gänge, Fluchttunnel, Zugänge und Notausgänge) in denen eine gute Funkversorgung gewährleistet sein muss. Dies gilt insbesondere auch für die Anfahrts- und Aufstellbereiche der Einsatzkräfte. Die Gebäudefunkanlage ist so aufzubauen, dass deren Funktion jederzeit gewährleistet ist. Angrenzende Gebäude bzw. Gebäudekomplexe mit Gebäudefunkanlagen sind gemeinsam zu betrachten und müssen einen gleichzeitigen störungsfreien Betrieb erlauben.

Die zu installierenden Antennenanlagen können für die Einkopplung zusätzlicher Funksignale verwendet werden, wenn eine Beeinträchtigung der BOS-Gebäudefunkanlage ausgeschlossen ist. Die dazugehörige Technik ist getrennt von der BOS – Technik vorzuhalten. Generell ist eine Beeinträchtigung der BOS-Funktechnik durch Dritte auszuschließen.

Gebäudefunkanlagen können bauart- und betriebsbedingt ständig in Betrieb sein oder im Einsatzfall zugeschaltet werden. Die Art der Ausführung ist durch den Betreiber mit dem Netzbetreiber (BOS-Stelle) abzustimmen, die Branddirektion Leipzig ist über das Ergebnis zu informieren.

Bauliche Anforderungen

Die Gebäudefunkanlage ist in einem gesonderten, feuerbeständig abgeschotteten Raum anzuordnen. Dieser Raum ist in die Überwachung durch die Brandmeldeanlage aufzunehmen, sofern diese vorhanden ist.

Eine Unterbringung weiterer sicherheitstechnischer Einrichtungen, wie Brandmeldeanlage und Einbruchmeldeanlage, kann ebenfalls in diesem Raum erfolgen.

Sämtliche Versorgungsleitungen der Gebäude-/Objektfunkanlage sind so auszubilden, dass der Funktionserhalt im Brandfall über 90 Minuten gesichert ist. Dabei sind Kabel der Funktionserhaltungsklasse E90 bzw. F90 nach DIN 4102-12 zu verwenden.

Taktische Anforderungen

Ein- und Ausschaltpunkte von Gebäudefunkanlagen sind mit der für den vorbeugenden Brandschutz zuständigen Stelle der Branddirektion Leipzig im Einvernehmen mit der BOS-Stelle Digitalfunk Sachsen abzustimmen und festzulegen. Ein- und Ausschaltpunkte sind auch bei Anlagen erforderlich, die dauerhaft in Betrieb sind.

Beim Auslösen einer vorhandenen Brandmeldanlage muss die Gebäudefunkanlage automatisch eingeschaltet werden, durch Rücksetzen dieser BMA ist die Gebäudefunkanlage nicht automatisch auszuschalten. Das Abschalten der Gebäudefunkanlage erfolgt entsprechend den festgelegten Zu- und Abschalteregelungen. Diese werden in Zusammenarbeit zwischen dem Betreiber der Gebäudefunkanlage und der BD Leipzig im Einvernehmen mit der BOS-Stelle Digitalfunk gestaltet.

Ein Feuerwehr-Gebäudefunk-Bedienfeld (FGB) nach DIN 14663, muss ein manuelles Ein- bzw. Ausschalten der Gebäudefunkanlage ermöglichen. Dabei ist das Bedienfeld gut sichtbar, vorzugsweise am Informationspunkt der Feuerwehr und in unmittelbarer Nähe zum Feuerwehrbedienfeld in einer Höhe von etwa 1,5 m (Unterkante) zu installieren.

Das FGB ist grundsätzlich mit der Schließung Leipzig auszustatten. Die Feuerwehrschließung muss es zulassen, dass in beiden Schaltzuständen der Schlüssel abgezogen werden kann. Das FGB muss optisch eindeutig erkennbar den Betriebszustand der Gebäudefunkanlage anzeigen.

An den Feuerwehrzugängen und dem Bedienfeld hat eine Kennzeichnung durch ein Hinweisschild „D1“ nach DIN 4066 für die Feuerwehr zu erfolgen, die sich auf die aktive Gebäudefunkanlage bezieht.

Grün: In Betrieb
Rot: Außer Betrieb

Das optionale Feld 5 im FGB ist mit einer gelben LED für den Batteriebetrieb zu versehen. Schriftzug „BATTERIEBETRIEB“. Diese LED muss bei Batteriebetrieb leuchten.

An den Feuerwehrzugängen und dem Bedienfeld hat eine Kennzeichnung durch ein Hinweisschild „D1“ nach DIN 4066 für die Feuerwehr zu erfolgen, die sich auf die aktive Gebäudefunkanlage bezieht.

Ferner sind technische Anforderungen beschrieben, beispielsweise in Bezug auf Sende-/Empfangsanlagen, die Antenneneinrichtung im Gebäude und außerhalb, zur Funkversorgung, Stromversorgung und zu Störmeldungen. Aber auch Informationen zum Genehmigungsverfahren, zur Kostenregelung, zur Funktionsprüfung durch die Branddirektion Leipzig in Zusammenarbeit mit der BOS-Stelle Sachsen, zum Betrieb der Anlage und zu den Verantwortlichkeiten sind in dem Merkblatt zu finden.

REDEN SIE MIT UNSEREN GEBÄUDEFUNK-EXPERTEN
Seit mehr als 30 Jahren unterstützen wir Unternehmen bei der Installation, Messung, Abnahme und Wartung von Gebäudefunk-Anlagen

Digitalfunk-Leistungen von Drillisch im Überblick

Digitalfunk-Messungen

Die Planungsgrundlage für jedes Digitalfunknetz ist einee fachmännischen Messung durch unsere Digitalfunk-Experten.

Digitalfunk-Beratung

Planungsphase des Gebäudes in der frühen Bauphase durch eine qualifizierte Beratung, um unnötige Kosten zu vermeiden.

Digitalfunk-Planung

Die Planung einer Digitalfunkanlage beginnt mit einem technischen Pflichtenheft als Teil der Planungsphase.

Digitalfunk-Errichtung

Unsere Montagetrupps errichten nach erfolgter Planung die kompletten Standorte.

Digitalfunk-Abnahme

Funkanlagen in den von der Bundesnetzagentur vorgegebenen Parametern.

Digitalfunk-Wartung

Jedes Digitalfunksystem unterliegt einem geregelten Wartungskonzept.

Digitalfunk-Notdienst

Unser Notdienst, der stets erreichbar ist und jederzeit technische Störungsbeseitigungen einleiten kann.

Gebäudefunk mit Drillisch

Seit über 30 Jahren bietet Drillisch Nachrichtentechnik bereits Gebäude-Leistungen an.

Unser Blog

In unserem Blog informieren wir regelmäßig über Aktuelles rund um Bauvorschriften und Gebäudeabnahme mit Digitalfunk.

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