Die Stadt Duisburg zählt mit 498.590 Einwohnern zu den 15 größten Städten in Deutschland und ist die fünftgrößte Stadt des Landes Nordrhein-Westfalen. In öffentlichen Gebäuden in Duisburg gelten spezielle Bestimmungen bezüglich des Digitalfunks bzw. Objektfunks.
Jedes Gebäude muss den Kommunikationsbedarf für die Duisburger Feuerwehr und Polizei gemäß der Vorschrift der Stadt Duisburg erfüllen. Das bedeutet, dass jedes Gebäude in Duisburg über ein internes Funknetz verfügen muss, damit bei einem Einsatz innerhalb eines Duisburger Gebäudes einwandfreier Funk gewährleistet werden kann.
Die Abnahme erfolgt jeweils durch die örtliche Duisburger Behörde, die mit der Wahrnehmung von Sicherheitsaufgaben in der Großstadt beauftragt ist. Hierbei halten sich die Stadt und auch das Land Nordrhein-Westfalen an die Regelungen des bundesweiten Betriebskonzepts für Digitalfunk BOS. Auf der Website der Stadt, beispielsweise www.duisburg.de, sind die zuständigen Behörden aufgelistet und detaillierte Informationen zu finden. Außerdem hält der Verband der Feuerwehren in NRW auf seiner Website Informationen bereit. Dazu zählt die „Empfehlung zur Errichtung und Betrieb von Objektfunkanlagen im Digitalfunk BOS in Nordrhein-Westfalen”.
Detaillierte Informationen zum Objektfunk in Duisburg
In der Veröffentlichung ist aufgelistet, welche Regelungen bezüglich der Objektfunkanlagen in Versammlungsstätten, Hochhäusern, Industriebauten, Sonderbauten, Eisenbahn- und Straßentunnel gelten. Darüber hinaus gibt es detaillierte Informationen über den Feststellungsprozess, die Planung und Antragstellung für eine Objektfunkanlage sowie die Abnahme und Wartung. Zum Beispiel heißt es: „Die Objektfunkanlage muss durch eine ausreichende Wartung betriebssicher erhalten werden. Hierzu hat der Objektbetreiber mit einer geeigneten Firma einen Wartungsvertrag abzuschließen. Dieser ist spätestens bei der Inbetriebnahme vorzulegen und der zuständigen Brandschutzdienststelle auf Verlangen als Kopie zu übergeben. Die Wartungsintervalle für die Objektfunkanlagen müssen nach Herstellervorgaben erfolgen.”
Unterstützung und Beratung bietet überdies die Autorisierte Stelle NRW an. Sie ist unter folgender Adresse zu erreichen:
LZPD NRW
Autorisierte Stelle NRW
Schifferstr. 10
47059 Duisburg
Tel.: 0203/ 4175-6666
E-Mail: Ast-NRW.LZPD@polizei.nrw.de
Drillisch Nachrichtentechnik – Ihr Ansprechpartner
Sie können sich aber auch an uns wenden. Wir bei Drillisch haben in Duisburg zahlreiche Projekte erfolgreich abgeschlossen und begleiten Sie nicht nur bei der fachgerechten Installation der jeweiligen Kommunikationsanlagen, sondern auch bei der Planung und schließlich der behördlichen Abnahme durch die Stadt Duisburg. Hierzu haben wir bereits Kontakt zu den zuständigen Ansprechpersonen in den Duisburger Behörden und bieten einen verkürzten, schnelleren und unkomplizierten Abnahmeprozess in Zusammenarbeit mit der Stadt Duisburg.
Nach der erfolgreichen Abnahme und Fertigstellung des Gebäudefunks warten wir die Anlagen regelmäßig gemäß den Anforderungen der Duisburger Behörde. Nebst diesen Wartungsdienstleistungen Ihres Digitalfunks bzw. Objektfunks stehen wir Ihnen außerdem mit unserem 24-Stunden-Notdienst zur Verfügung. Über diesen können wir Ihr Gebäude in Duisburg und Umgebung mit unserem spezialisierten Team erreichen.
Unsere Montageteams sind deutschlandweit das Verlegen von Hohnleiterkabel spezialisiert.
Organisation und Begleitung aller erforderlichen Schritte durch Drillisch direkt vor Ort.
Objektfunkanlagen müssen einmal pro Jahr einer sorgfältigen Prüfung unterzogen werden.
Drillisch Nachrichtentechnik GmbH & Co. KG
Max-Planck-Straße 27a, 3.OG
50858 Köln
Tel: 02234 / 92 04 100
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