In München ist BOS-Objektfunk nicht pauschal in allen öffentlichen Gebäuden verpflichtend, sondern immer dann erforderlich, wenn aufgrund der baulichen Gegebenheiten kein ausreichender Digitalfunkempfang der BOS innerhalb des Gebäudes gewährleistet ist.
Dies betrifft insbesondere größere, unterirdische oder stark abgeschirmte Objekte. Die Verpflichtung ergibt sich aus den jeweils gültigen bau- und sicherheitsrechtlichen Vorgaben sowie den BOS-Richtlinien des Freistaats Bayern.
Für die Inbetriebnahme eines solchen Gebäudes ist eine funktechnische Prüfung erforderlich. Dabei muss die BOS-Objektfunkanlage fachgerecht geplant, installiert und von der zuständigen Stelle geprüft und freigegeben werden.
Zusätzlich besteht eine dauerhafte Betreiberpflicht: BOS-Anlagen müssen regelmäßig gewartet, dokumentiert und in festgelegten Intervallen überprüft werden. Die zuständigen Behörden kontrollieren, ob die Anlage dauerhaft den geltenden BOS-Richtlinien entspricht.
Die BOS-Objektfunkanforderungen dienen der Funkversorgung unter anderem für:
Ziel der Prüfung ist es sicherzustellen, dass Einsatzkräfte auch innerhalb geschlossener Gebäude jederzeit einen unterbrechungsfreien Digitalfunk nutzen können.
Geprüft wird unter anderem die flächendeckende Funkversorgung, die technische Ausführung der Anlage, die Redundanz, die Notstromversorgung sowie die regelmäßige Wartung.
Als Landeshauptstadt des Freistaats Bayern mit rund 1,46 Millionen Einwohnern gelten in München besonders hohe Anforderungen an die sichere Funkversorgung von Einsatzkräften in öffentlichen und sicherheitsrelevanten Gebäuden. Die Regelungen zum BOS-Objektfunk sind dabei auf mehrere Stellen verteilt und können auf den ersten Blick unübersichtlich wirken.
Grundsätzliche technische und organisatorische Vorgaben werden durch den Freistaat Bayern festgelegt. Die Landeshauptstadt München verweist für Detailfragen in der Regel auf die zuständigen Landesstellen. Zentrale fachliche Zuständigkeit für den BOS-Digitalfunk im Freistaat Bayern hat die Autorisierte Stelle Bayern, die organisatorisch beim Bayerisches Landeskriminalamt angesiedelt ist.
Die Autorisierte Stelle Bayern fungiert als landesweites Kompetenzzentrum für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben. Sie ist für die Bereitstellung, den Betrieb und die fachliche Begleitung des BOS-Digitalfunks für alle Nutzer im Freistaat Bayern zuständig.
Kontakt:
Bayerisches Landeskriminalamt
Autorisierte Stelle Bayern
Föllstraße 24
86343 Königsbrunn
E-Mail: as.by@polizei.bayern.de
Darüber hinaus helfen auch wir in allen Fragen rund um den BOS-Objektfunk. Wir verfügen sowohl über das erforderliche Fachwissen für die Planung, Installation und Wartung der Gebäudefunkanlagen als auch über die notwendigen Kontakte zu den zuständigen Stellen und Behörden. Denn seit mehr als 30 Jahren installieren und warten wir BOS-Anlagen in München und Umgebung in enger Zusammenarbeit mit den örtlichen Behörden. Außerdem begleiten wir die gesamte Abnahme nach Vorschrift des Landes Bayern.
Unsere Montageteams sind deutschlandweit das Verlegen von Hohnleiterkabel spezialisiert.
Organisation und Begleitung aller erforderlichen Schritte durch Drillisch direkt vor Ort.
Objektfunkanlagen müssen einmal pro Jahr einer sorgfältigen Prüfung unterzogen werden.
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