Diese ist wichtig, damit die baurechtlichen Vorschriften erfüllt sind und steht am Ende einer jeden Objektfunk-Errichtung. In vielen Fällen erfolgt zusätzlich noch eine Überprüfung durch einen Sachverständigen.
Grundlage der Abnahmen ist die vollständige Fertigstellung der Objektfunkversorgung, das Nachweisen eines Wartungsvertrages mit einer jährlichen Überprüfung nicht nur der Funkversorgung, sondern auch der Anlagentechnik sowie eine sogenannte Errichterbescheinigung, in der wir als Errichter die Wirksamkeit der Funkanlage erklären.
Alle behördlichen und nicht behördlichen erforderlichen Schritte werden selbstverständlich durch uns organisiert und vor Ort begleitet.
Unsere Montageteams sind deutschlandweit das Verlegen von Hohnleiterkabel spezialisiert.
Organisation und Begleitung aller erforderlichen Schritte durch Drillisch direkt vor Ort.
Objektfunkanlagen müssen einmal pro Jahr einer sorgfältigen Prüfung unterzogen werden.
Drillisch Nachrichtentechnik GmbH & Co. KG
Max-Planck-Straße 27a, 3.OG
50858 Köln
Tel: 02234 / 92 04 100
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