Wir unterscheiden zwischen der Abnahme unserer Leistung durch den Auftraggeber oder seinen Bevollmächtigten und der Funktionsüberprüfung durch die fordernde Behörde.
Diese ist wichtig, damit die baurechtlichen Vorschriften erfüllt sind und steht am Ende einer jeden Objektfunk-Errichtung. In vielen Fällen erfolgt zusätzlich noch eine Überprüfung durch einen Sachverständigen.
Grundlage der Abnahmen ist die vollständige Fertigstellung der Objektfunkversorgung, das Nachweisen eines Wartungsvertrages mit einer jährlichen Überprüfung nicht nur der Funkversorgung, sondern auch der Anlagentechnik sowie eine sogenannte Errichterbescheinigung, in der wir als Errichter die Wirksamkeit der Funkanlage erklären.
Alle behördlichen und nicht behördlichen erforderlichen Schritte werden selbstverständlich durch uns organisiert und vor Ort begleitet.
Gebäudefunk-Leistungen von Drillisch im Überblick
Gebäudefunk-Messungen
Wenn Sie einen Neubau planen, in den beispielsweise eine Objektfunkanlage eingebaut werden soll.
Gebäudefunk-Beratung
Die frühzeitige Beratung des Bauherren, Architekten oder Elektroplaners zur Risikominimierung.
Gebäudefunk-Planung
Planung und Spezifizierung einer Objektfunkversorgung in Abstimmung mit der Behörde.
Gebäudefunk-Errichtung
Unsere Montageteams sind deutschlandweit das Verlegen von Hohnleiterkabel spezialisiert.
Gebäudefunk-Abnahme
Organisation und Begleitung aller erforderlichen Schritte durch Drillisch direkt vor Ort.
Gebäudefunk-Wartung
Objektfunkanlagen müssen einmal pro Jahr einer sorgfältigen Prüfung unterzogen werden.
Gebäudefunk-Notdienst
Unser Notdienst, der stets erreichbar ist und jederzeit technische Störungsbeseitigungen einleiten kann.
Digitalfunk mit Drillisch
Seit über 30 Jahren bietet Drillisch Nachrichtentechnik bereits Digitalfunk-Leistungen an.
Unser Blog
In unserem Blog informieren wir regelmäßig über Aktuelles rund um Bauvorschriften und Gebäudeabnahme mit Digitalfunk.