Jede Objektfunkanlage muss auf Grund behördlicher Vorschriften einmal pro Jahr einer sorgfältigen Prüfung unterzogen werden.
In dieser werden die folgende Parameter überprüft:
Bei der behördlichen Überprüfung der Objektfunkversorgung nach Errichtung der Anlage weisen wir der anfordernden Behörde einen die oben genannten Parameter erfüllenden Wartungsvertrag mit einer Laufzeit von 5 Jahren nach.
Wir haben die Wartungsintervalle für unsere Kunden im Blick und melden uns rechtzeitig bei Ihnen zur Terminvereinbarung.
Gebäudefunk-Leistungen von Drillisch im Überblick
Gebäudefunk-Messungen
Wenn Sie einen Neubau planen, in den beispielsweise eine Objektfunkanlage eingebaut werden soll.
Gebäudefunk-Beratung
Die frühzeitige Beratung des Bauherren, Architekten oder Elektroplaners zur Risikominimierung.
Gebäudefunk-Planung
Planung und Spezifizierung einer Objektfunkversorgung in Abstimmung mit der Behörde.
Gebäudefunk-Errichtung
Unsere Montageteams sind deutschlandweit das Verlegen von Hohnleiterkabel spezialisiert.
Gebäudefunk-Abnahme
Organisation und Begleitung aller erforderlichen Schritte durch Drillisch direkt vor Ort.
Gebäudefunk-Wartung
Objektfunkanlagen müssen einmal pro Jahr einer sorgfältigen Prüfung unterzogen werden.
Gebäudefunk-Notdienst
Unser Notdienst, der stets erreichbar ist und jederzeit technische Störungsbeseitigungen einleiten kann.
Digitalfunk mit Drillisch
Seit über 30 Jahren bietet Drillisch Nachrichtentechnik bereits Digitalfunk-Leistungen an.
Unser Blog
In unserem Blog informieren wir regelmäßig über Aktuelles rund um Bauvorschriften und Gebäudeabnahme mit Digitalfunk.